Bei Verspätung des Kunden gilt der ursprünglich vereinbarte Behandlungstermin. Die versäumte Zeit wird nur dann nachgeholt, wenn dies den weiteren Organisationsablauf nicht beeinträchtigt.
Ist die Verspätung des Kunden in einem Maße, dass die gebuchte Behandlung nicht mehr durchführbar ist, ohne den weiteren Ablauf des Zeitplanes zu stören und/oder entstünden bei voller Inanspruchnahme für nachfolgende Kunden Wartezeiten, so behält sich die Auftragnehmerin vor, den Termin mit vollem Preis zu berechnen, aber entsprechend zu verkürzen, damit folgende Kunden zur vollen Zufriedenheit behandelt und bedient werden können.